Kitesurfer zwischen Verboten und Optimismus
von Friederike Hiller
Kitesurfen war auch Anfang des Monats Februar auf vielfältige Art Thema in den Medien. Meist gab es für die Wassersportler negative Schlagzeilen. Verbote auf Seen, drohende Revierverluste am Meer. Aber auch über positive Nachrichten konnten sich Kitesurfer freuen.
Die Kitesurf Masters vermeldeten, dass sich St. Peter-Ording wieder einen Tourstopp gesichert hat. Demnach werden dort vom 5. bis 7. August die Kitesurfer um Punkte und Platzierungen für die deutsche Meisterschaft im Racing und Freestyle kämpfen. Im Gegensatz zum Kitesurf World Cup, der nach zehn Jahren in dem Ort an der Nordsee in diesem Jahr zum ersten Mal vom 26. August bis zum 4. September auf der Ostseeinsel Fehmarn ausgetragen wird. Allerdings liegt der Strand von St. Peter-Ording im Nationalpark Wattenmeer. Für die Tourismus-Zentrale ist der Tourstopp, laut Pressemitteilung der Kitesurf Masters, wichtig. Zudem seien die Kitesurfer willkommen. Das demonstriert die Tourismus-Zentrale auch über ihren Internetauftritt. Mit einem großen Foto eines Kitesurfers wirbt sie für den Sport an der Küste. Doch wird dieser weiterhin in der bisherigen Form ausgeübt werden können? Am Mittwoch trifft sich Umweltminister Robert Habeck (Grüne) zum Gespräch mit Kitesurfern, um über die geplanten Kitesurfverbote zu sprechen.
Kitesurfen auf sächsischen Seen
Doch nicht nur an den Küsten gibt es Diskussionsbedarf. Auch im sächsischen Görlitz wurde vergangene Woche erneut darauf hingewiesen, dass das Kitesurfen auf dem Berzdorfer See verboten ist. „So musste eine im April 2014 erteilte wasserrechtliche Gestattung zum Kitesurfen wegen wiederholter Unfälle im November 2014 zurückgenommen werden. In zwei Fällen verfing sich ein Kiteschirm in der Hochspannungsleitung Deutsch-Ossig, weil die Sportler die Herrschaft über das Sportgerät verloren hatten“, schreibt Alles-Lausitz.de und deklariert das Kitesurfen als „rasante Sportart“, die nicht umsonst von der Sächsischen Schifffahrtsbehörde verboten worden sei. Nun würden auch Hinweisschilder in mehreren Sprachen darauf hinweisen.
Neuigkeiten aus der Schweiz
Auch auf Seen, aber mit vorsichtigem Optimismus, schaut der Kitesurf Club Schweiz. Eine Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung sieht eine Aufhebung des seit 2001 geltenden allgemeinen Kitesurfverbots ab dem 15. Februar 2016 vor. Dann können die Kantone entscheiden, ob sie in begründeten Fällen weiterhin das Kitesurfen verbieten. Bisher war es umgekehrt. Alles war verboten, nur Sondergenehmigungen konnten erteilt werden. „Glücklicherweise machten viele Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dadurch war es uns möglich, trotz des Verbotes auf vielen Seen (Silvaplanersee, Neuenburgersee, Urnersee, etc.) zu Kitesurfen“, heißt es beim Kitesurf Club Schweiz. Eine weitere besondere Regelung in der Schweiz: Es muss eine spezielle Kitesurf-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine Übersicht der Seen und den unterschiedlichen Spots der Seen liefert der Kitesurf Club Schweiz. Mit Ausnahmen ist es bereits erlaubt, auf dem Zürichsee zu kiten. Als Faustregel lässt sich laut Neuer Züricher Zeitung sagen, dass überall dort wo die Windsurfer aufs Wasser gehen dürfen, auch das Kitesurfen erlaubt ist. In Vogelschutzgebieten nationaler Bedeutung bleibt das Kitesurfen hingegen grundsätzlich verboten. „Wurden früher stets Sicherheitsbedenken als Grund für ein Verbot vorgeschoben, sind es in den nun laufenden Vernehmlassungen vor allem die Sorgen um die Vögel“, schreibt die NZZ.
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